Überblick aktuelle Förderungen BAFA und KfW

Auswahl wichtiger Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Stand Dezember 2025:

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit BAFA-Förderung

Ausführliche Energieberatung mit Bestandsaufnahme, berechneten Daten, ausführlichem Bericht (ca. 50 Seiten) und abschließendem Beratungsgespräch. Der Sanierungsfahrplan ermöglicht über 15 Jahre bessere Konditionen für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Zuschuss für 1-2-Familienhäuser:   pauschal 650 €

Zuschuss für Mehrfamilienhäuser:   pauschal 850 € (+ 250 € für Eigentümerversammlung) 

BAFA-Einzelmaßnahme für die Gebäudehülle

Für Dämmung Dach, oberste Geschossdecke, Fassade oder Kellerdecke

Für Austausch Fenster, Dachfenster oder Haustür

Jedes Jahr kann ein neuer Antrag für weitere Einzelmaßnahmen gestellt werden.

 

Förderfähige Kosten ohne iSFP:   30.000 € pro Wohneinheit und pro Kalenderjahr

Zuschuss ohne iSFP:                       15% für alle Einzelmaßnahmen

Beispiel 1 ohne iSFP: Für eine Dachsanierung Einfamilienhaus über 60.000 € Kosten gibt es für max. 30.000 € einen Zuschuss von 15 % = 4.500 €

 

Förderfähige Kosten mit iSFP:   60.000 € pro Wohneinheit und pro Kalenderjahr

Zuschuss mit iSFP:                       20% für alle Einzelmaßnahmen

Beispiel 2 mit iSFP: Für eine Dachsanierung Einfamilienhaus über 60.000 € Kosten gibt es für max. 60.000 € einen Zuschuss von 20 % = 12.000 €

KfW-Einzelmaßnahme Heizungstausch

Für alle regenerativen Heizungen, wie Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, …

 

Die förderfähige Kosten sind gestaffelt:

  • für die 1. Wohneinheit 30.000 €
  • für die 2. – 6. WE je 15.000 €
  • ab der 7. WE je 8.000 €

 Zuschuss staffelt sich nach Nutzung und nach Einkommen:

  • Grundförderung 30%  für alle Eigentümer, für alle regenerativen Heizungen
  • Geschwindigkeitsbonus + 20%  für selbstnutzende Eigentümer, für 100% regenerative Heizungen
  • Einkommensbonus + 20%  für Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen

Beispiel 1 Wärmepumpe im selbst genutzten Einfamilienhaus:

Für max. 30.000 € Kosten gibt es einen Zuschuss von 30% Grundförderung + 20% Geschwindigkeitsbonus = 15.000 € Zuschuss

 

Beispiel 2 Pelletheizung im vermieteten 3-Familien-Haus:

Für max. 60.000 € Kosten gibt es einen Zuschuss von 30% Grundförderung = 18.000 € Zuschuss

Förderung über Einkommensteuer nach EStG §35c

Alternativ: Bei selbstgenutzten Wohngebäuden können Sie die Kosten für energetische Maßnahmen, welche den Anforderungen der BAFA- bzw. KfW-Einzelmaßnahmen entsprechen, bei der Steuererklärung geltend machen. Für bis zu 200.000 € Investitionskosten können Sie über 3 Jahre

7 + 7 + 6 = 20% von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Dafür benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters oder Fachunternehmers.

 

Förderfähige Kosten: 200.000 €, verteilt über 3 Jahre

Zuschuss:   20% als Abzug bei der Einkommensteuererklärung

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Bei einer Komplettsanierung mit Dämmung der gesamten Gebäudehülle plus Einbau einer regenerativen Heizung wird neben den Zuschüssen auch ein zinsgünstiger Kredit über die KfW-Bank gewährt. Sinnvoll sind hier mindestens 2 Wohneinheiten und die Erreichung eines hohen Standards, wie z.B. KfW-Effizienzhaus-70 mit EE-Stufe und WPB-Bonus. Dafür sind eine Wärmebrücken-Berechnung, Lüftungsanlage, Blower-Door-Test und eine umfassende Baubegleitung durch den Energieberater erforderlich!

 

Förderfähige Kosten:   120.000 € pro Wohneinheit ohne die EE-Klasse

Förderfähige Kosten:   150.000 € pro Wohneinheit mit EE-Klasse

Kredit:   ca. 1% geringerer Zins als üblich

Tilgungszuschuss:   abhängig vom sanierten Standard, von 5% beim einfachen KfW-EH-85 bis zu 30% für das anspruchsvolle KfW-EH-55 mit EE-Stufe und WPB-Bonus

 

Beispiel Sanierung 2-Familienhaus zum KfW-EH-70 mit EE-Klasse und WPB-Bonus:

Zinsgünstiger Kredit über 300.000 € + 25 % Zuschuss für 300.000 € Kosten = 75.000 € Zuschuss